Zusätzliche Leistungen:
Leistungen, die den Angehörigen teil-oder zeitweise Arbeit abnehmen oder ihnen eine kleine Verschnaufpause ermöglichen. Zum Beispiel: • Arztbesuche. • Demenzbetreuung § 45 SGB XI. • Ergotherapie (z.B. nach Schlaganfall). • Fußpflege, Friseur, Krankengymnastik. • Friedhofsfahrten, Spaziergänge. • Kompetente psychologische Betreuung. • Mobiler Essensdienst. • Nacht- oder Wochenendbetreuung. • Pflegeberatung bei Bezug von Pflegegeld. • Verhinderungspflege zu Hause, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder bei Verhinderung, Überlastung der Pflegeperson. • Beratungseinsatz nach §37,3 für die pflegenden Angehörigen.
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